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Voraussetzungen

Mitglieder des HGV Wädenswil können natürliche oder juristische Personen werden, die den Wohn- oder Geschäftssitz im Gebiet der politischen Gemeinde Wädenswil haben und selbstständig in Handwerk, Gewerbe, Handel, Industrie oder Dienstleistung tätig sind. Juristische Personen bezeichnen eine sie vertretende Person.

 Den jeweils aktuellen Mitgliederbeitrag entnehmen Sie dem letzten GV-Protokoll.

Ihre Vorteile

  • Kostenlose Firmenpräsentation des Neumitglieds in der „Gwerbziitig“
  • Ausschliesslich Mitglieder können in der „Gwerbziitig“ inserieren
  • Veranstaltungen und gesellschaftliche Anlässe zur Kontaktpflege und zum Netzwerken
  • Automatische Zugehörigkeit zur Unternehmervereinigung Bezirk Horgen (UVH) und zum KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV)

Mitglied werden

Bitte schicken Sie uns Ihre Angaben mit dem unten angefügten Kontaktformular. Wir werden Ihren Antrag prüfen und uns anschliessend umgehend bei Ihnen melden.

Mitgliederantrag